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Benutzungsordnung für die Geschirrmobile

1. Allgemeines

Das Geschirrmobil der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) kann bei Festen und Veranstaltungen den Einsatz von Einweg-, Papp- und Plastikgeschirr ersetzen. Durch die Mehrfachverwendung von Porzellangeschirr wird ein effektiver Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet.

2. Voraussetzung der Verleihung

  1. Die AWG verleiht das Geschirrmobil kostenlos an Vereine und gemeinnützige Organisationen.
  2. Die AWG erhebt für den Verleihzeitraum eine Kaution in Höhe von 150 Euro. Sie ist bei der Abholung des Geschirrmobils in Form eines Verrechnungsschecks zu entrichten.
  3. Belegungswünsche zur Benutzung des Geschirrmobils werden
    von der AWG unter der Telefonnummer 0 71 51 / 501 - 95 33 entgegengenommen und koordiniert.
    Liegen mehrere Aufträge auf gleichzeitige Benutzung des Geschirrmobils vor, so wird der Benutzer vorgezogen, der sich zuerst bei der AWG gemeldet hat.
  4. Die AWG behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Genehmigung zur Benutzung des Geschirrmobils nicht erteilt worden wäre.
  5. Die AWG ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung den Veranstalter von der Benutzung des Geschirrmobils für weitere Veranstaltungen auszuschließen. Bei groben Verstößen kann die hinterlegte Kaution einbehalten werden.


3. Verleihbedingungen

Für die Verleihung gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Leihe, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

A) Benutzung und Rückgabe

  1. Die Abholung des Geschirrmobils Waiblingen erfolgt bei der Fa. Widmann, Andreas-Stihl-Straße 23, 71336 Waiblingen-Neustadt. Das Geschirrmobil Backnang wird bei der AIB, Schlachthofstr. 5, 71522 Backnang, abgeholt. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Übergabe des Geschirrmobils ebenfalls bei der Fa. Widmann bzw. der AIB.
  2. Die Abholung ist möglich von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Vereinbarte Abhol- und Benutzungszeiten sind pünktlich einzuhalten.
  3. Ab- und Antransport des Geschirrmobils sind vom Benutzer durchzuführen. Der Benutzer hat für ein ausreichend starkes Fahrzeug (ca. 100 PS, Stützlast 75 kg, zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 1.600 kg) mit Anhängerkupplung zu sorgen. Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit müssen ausgeschlossen werden.
  4. Der Benutzer verpflichtet sich, das Geschirrmobil in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Geschirrbruch und Geschirrverluste sind bei der Rückgabe des Geschirrmobils anzugeben. Der Benutzer haftet unabhängig von seinem Verschulden für die entstandenen Schäden.


B) Haftung, Beschädigung

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, das Geschirrmobil bei Übernahme auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen und evtl. vorhandene Mängel unverzüglich der AWG bzw. AIB anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Mangel des Geschirrmobils erst nach der Übernahme erkannt wird oder wenn ein Schaden am Geschirrmobil nachträglich entsteht.
  2. Der Benutzer übernimmt das Geschirrmobil wie besichtigt. Die AWG haftet nicht für seine Funktionsfähigkeit.
  3. Die AWG haftet Dritten, nicht jedoch dem Benutzer gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für solche Schäden im Straßenverkehr, die ihre Ursache in der mangelnden Verkehrssicherheit des Anhängers haben.
    Im Übrigen stellt der Benutzer die AWG von jeglichen Haftungspflichtansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Geschirrmobils stehen.
  4. Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die AWG und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die AWG und deren Angestellte oder Beauftragte.
  5. Der Benutzer haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die der AWG außerhalb des Straßenverkehrs an dem überlassenen Geschirrmobil entstehen.


4. Ausnahmen

In besonderen Fällen kann die AWG Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zulassen.