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Gewerbeneugründung, Gewerbeanmeldung


Was ist bei der Neugründung eines Gewerbebetriebes hinsichtlich der Gewerbeabfallentsorgung zu beachten? Gewerbebetriebe sind verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen.
Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden wollen, teilen Sie dies dem Landratsamt schriftlich mit. Sie können dazu das Formular „Erklärung zur Abfallbeseitigung“ herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an das Landratsamt schicken.
Entscheidet sich der Betrieb für die Restmüllentsorgung mittels Restmülltonnen (60 l, 80 l, 120 l oder 240 l) kann er diese Tonnen bei der AWG telefonisch unter 0 71 51 / 501 – 9535 oder –9538, per Email (bestellung@awg-rems-murr.de) oder über unsere Onlineformulare bestellen. Damit die Restmülltonnen auch geleert werden, sind Gebührenmarken, die auf die Tonnen zu kleben sind, notwendig.

Die Gebührenmarken können bei sämtlichen Verkaufsstellen im Rems-Murr-Kreis erworben werden. Bei Bereitstellung eines Restmüll-Gesamtvolumens von mehr als 240 Litern fallen für das zusätzlich bereitgestellte Volumen weitere Gebühren an. Diese werden per Gebührenbescheid vom Geschäftsbereich Abfallwirtschaft des Landkreises erhoben.

Entscheidet sich der Betrieb für die Abfuhr mit Containern der Größe 770/1.100 l oder 2.500/4.500 l, erfolgt die Anmeldung direkt beim Abfallwirtschaftsamt im Landratsamt in Waiblingen. Weitere Infos gibt es beim Landratsamt unter:
Tel. 0 71 51 / 501 - 27 80

Die Gewerbeabfallberatung der AWG informiert über die Abfallvermeidung im Betrieb. Die AWG-Beratung ist für Firmen kostenlos.