Jahresgrundgebühren für Haushalte für das Jahr 2012
Privathaushalte bezahlen für das laufende Kalenderjahr eine Jahresgrundgebühr, die sich nach der Haushaltsgröße bemisst:
Einpersonen-Haushalte 66 €
Haushalte mit zwei und drei Personen 72 €
Haushalte mit vier und mehr Personen 74 €
Die Jahresgrundgebühren fallen auch für die einzelnen Haushalte in Wohnanlagen an.
Die Jahresgebühr wird über Gebührenbescheid erhoben. Die Gebührenbescheide für das gesamte Kalenderjahr werden im Februar per Post zugestellt.
Im Falle eines Zuzuges in den Rems-Murr-Kreis während des Jahres werden die Jahresgrundgebühren nur anteilig fällig. Die Gebührenbescheide werden automatisch nach Meldung beim Einwohnermeldeamt per Post zugestellt.
Im Falle eines Wegzuges aus dem Rems-Murr-Kreis werden die zuviel bezahlten Jahresgrundgebühren auf Antrag anteilig erstattet.
Bei Fragen zur Müllgebühr ist der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft des Landratsamtes zuständig.
Kontakt:
Tel. 0 71 51 / 501 - 27 80 oder per Email: abfallwirtschaft@rems-murr-kreis.de



