Jahresgrundgebühren für Gewerbebetriebe für das Jahr 2010
Gewerbebetriebe, die Abfälle über Restmülltonnen bereitstellen, bezahlen für das laufende Kalenderjahr 78 € als Jahresgrundgebühr. Bei Bereitstellung eines Gesamtvolumens von mehr als 240 Litern fallen für das zusätzlich bereitgestellte Volumen folgende zusätzliche Jahresgebühren an:- 60 l-Füllraum
4-wöchentliche Leerung 18€
- 80 l-Füllraum
4-wöchentliche Leerung 24 €
- 120 l-Füllraum 72 €
- 240 l-Füllraum 144 €
Gewerbebetriebe, die Abfälle über Restmüllcontainer bereitstellen, bezahlen die Jahresgrundgebühr über die anfallenden Containergebühren.
Die Jahresgebühr wird über Gebührenbescheid erhoben. Die Gebührenbescheide für das gesamte Kalenderjahr werden im Februar per Post zugestellt.
Im Falle einer Neuanmeldung des Gewerbes während des Jahres werden die Jahresgrundgebühren nur anteilig fällig. Die Gebührenbescheide werden nach Abgabe der „Erklärung zur Abfallbeseitigung“ beim Landratsamt / Geschäftsbereich Abfallwirtschaft per Post zugestellt.
Im Falle einer Gewerbeabmeldung werden die zuviel bezahlten Gebühren auf Antrag anteilig zurückerstattet.
Bei Fragen zur Müllgebühr ist der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft des Landratsamtes zuständig.
Kontakt:
Tel. 0 71 51 / 501 - 27 80 oder per Email: abfallwirtschaft@rems-murr-kreis.de



