Gewerbliche Anlieferer
Anlieferungen von Erdaushub können bis zu einer Menge von 1 Tonne auf allen Deponien erfolgen. Größere Mengen können nur auf der Erddeponie Backnang-Steinbach angenommen werden.Für die Anlieferung größerer Mengen Erdaushub benötigen Sie eine Auftragsbestätigung / Ablagerungsgenehmigung der AWG. Um diese zur erhalten, teilen Sie uns mindestens 2 Tage vor Anlieferung mit, wie viel Erdaushub Sie anliefern möchten. Die Kosten für Erdaushub sind in einer Entgeltliste festgelegt.
Kontakt: Tel. 07151/501-9526 oder per E-Mail.
Allgemeine Hinweise:
Auf der Deponie Backnang-Steinbach dürfen nur noch Abfälle abgelagert bzw. verwertet werden, welche den Anforderungen der Deponieverordnung vom 16.07.2009 entsprechen.
Der Anlieferer muss sicherstellen, dass die Abfälle die auf der Hausmülldeponie Backnang-Steinbach verwertet bzw. abgelagert werden, den Anforderungen des Anhang 3, Tab. 2 der Deponieverordnung bis Deponieklasse II (DK II) entsprechen.
Der Anlieferer muss sicherstellen, dass der Erdaushub und mineralischer Bauschutt der auf der Erddeponie Backnang-Steinbach abgelagert bzw. verwertet wird, den Anforderungen des Anhang 3, Tab. 2 der Deponieverordnung bis Deponieklasse 0 (DK 0) entspricht.
Abfälle können grundsätzlich nur nach Vorlage des Formblattes "Grundlegende Charakterisierung gemäß § 8 DepV" zur Ablagerung bzw. Verwertung und der notwendigen Analysen freigegeben werden. Ab einer Anlieferungsmenge von 1.000 t bzw. jährlich sind Wiederholungsanalysen fällig. Der Analysenumfang richtet sich nach den Vorgaben des Anhang 3 der Deponieverordnung und der Handlungshilfe des UM Baden-Württemberg vom 14.Juli 2007.
Die grundlegende Charakterisierung und die damit verbundene Vorlage des Formblattes "Grundlegende Charakterisierung gemäß § 8 DepV" ist auch für unbelastete Böden und Bauschutt erforderlich.
Dies bedeutet, dass der Anlieferer vor der Anlieferung das Formblatt "Grundlegende Charakterisierung gemäß § 8 DepV" für jede Anlieferung ausgefüllt an der Deponiekasse vorlegen muss. Bei Anlieferung mehrerer Fuhren aus einem Herkunftsbereich muss nur ein Formblatt ausgefüllt werden. Das Formblatt verbleibt bei der AWG.



