Das Müllgebührensystem im Rems-Murr-Kreis
Zweck der Müllgebühren
Die Müllgebühren dienen der Finanzierung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung und sind in der Abfallwirtschaftssatzung festgeschrieben. Die Abfallwirtschaftssatzung und das Abfallwirtschaftskonzept werden jährlich neu vom Kreistag nach Beratung durch den Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen. Für Gewerbe und Haushalte besteht ein Anschlusszwang an die öffentliche Müllabfuhr (§3 Abfallwirtschaftssatzung). Die Aufgaben und Pflichten von Bürgern und Landkreis im Zusammenhang mit der öffentlichen Müllabfuhr können detailliert der Abfallwirtschaftssatzung in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.Zusammensetzung der Müllgebühren
Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr sowie einer Behältergebühr (nach dem Volumen und der Anzahl der zur Abfuhr bereitgestellten Restmüll- und Biomüllbehälter) zusammen.
Weitere Gebühren können anfallen bei
- Sonderabfuhren auf Anforderung (Sperrmüll, Metallschrott, Elektro-Altgeräte)
- Anlieferung auf eine der Deponien
- Anlieferung von mehr als 2 m³ Grüngut auf den Häckselplätzen
Erhebung der Gebühren
Die Jahresgebühr sowie die Containergebühr bei Benutzung von Restmüllcontainer wird über Gebührenbescheid erhoben. Die Behältergebühr für Restmülltonnen wird durch den Kauf von Gebührenmarken entrichtet. Diese Marken gibt es bei den vom Landkreis eingerichteten Verkaufsstellen. Die Mülltonnen werden nur mit gültiger Marke geleert.Bei Fragen zur Müllgebühr ist der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft des Landratsamtes zuständig.
Kontakt:
Tel. 0 71 51 / 501 - 27 80 oder per Email: abfallwirtschaft@rems-murr-kreis.de



