Antrag teilweise Erstattung von Restmüll- und Biomüllgebührenmarken
Wenn Sie während eines laufenden Kalenderjahres von außerhalb des Kreisgebietes in den Rems-Murr-Kreis gezogen sind und eine neue Mülltonne bekommen haben, können Sie an den Verkaufsstellen entsprechende Gebührenmarken gegen Bezahlung der anteiligen Jahresbehältergebühr erhalten.
Wenn Sie bereits im Kreis wohnhaft waren und z.B. aufgrund eines Umzugs innerhalb des Kreisgebietes oder einer Bestellung / Tausch während des laufenden Kalenderjahres eine neue Tonne erhalten haben, müssen Sie beim Kauf der zugehörigen Gebührenmarke an eine der Verkaufsstellen zunächst den vollen Jahresbetrag bezahlen. Die zuviel bezahlte Gebühr können Sie sich vom Landratsamt zurückerstatten lassen. Verwenden Sie dazu das unten verfügbare Formular.
Wenn Sie eine Tonne während eines laufenden Kalenderjahres nicht mehr benötigen, z.B. aufgrund eines Wegzuges, eines Tausches oder einer Teilnahme an einer Tonnengemeinschaft, können Sie sich den Restwert der Gebührenmarke vom Landratsamt zurückerstatten lassen. Das gilt auch, wenn Sie bei einer 60-Liter- oder 80-Liter-Restmülltonne den Leerungsrhythmus ändern wollen und deswegen eine neue Marke benötigen. Verwenden Sie dazu das unten verfügbare Formular. Sie benötigen zusätzlich den Quittungsabschnitt sowie die Reste Ihrer abgelösten Gebührenmarke.



