Antrag (teilweise) Erstattung von Gebührenmarken wegen Diebstahl
Sollte Ihre Tonne samt aufgeklebter Gebührenmarke gestohlen werden, erhalten Sie von uns eine neue Tonne kostenfrei gestellt. Voraussetzung ist, dass Sie den Verlust der Tonne als Diebstahl bei der Polizei melden. Auf Antrag wird Ihnen eine Ersatzgebührenmarke zugeschickt oder Sie erhalten den Restwert der Gebührenmarke vom Landratsamt erstattet. Verwendet Sie dazu das unten verfügbare Formular. Sie benötigen zusätzlich den Quittungsabschnitt Ihrer Gebührenmarke sowie eine Bestätigung der Polizeidienststelle, bei der Sie den Diebstahl zur Meldung gebracht haben. Dies gilt auch, wenn nur die Gebührenmarke und nicht die Tonne gestohlen wurde



