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Antrag (teilweise) Erstattung von Gebührenmarken wegen Beschädigung


Durch Nutzung und Witterungseinflüssen kommt es zu natürlichen Verschleißerscheinungen bei den Müllbehältern. Bei der Leerung kann es vorkommen, dass der Müllbehälter und/oder die Gebührenmarke beschädigt werden, sodass ein Austausch erforderlich wird. Sie erhalten dann eine neue Tonne kostenfrei gestellt. Auf Antrag wird Ihnen eine Ersatzgebührenmarke zugeschickt oder Sie erhalten den Restwert der Gebührenmarke vom Landratsamt erstattet. Verwendet Sie dazu das unten verfügbare Formular. Sie benötigen dazu den Quittungsabschnitt sowie die Reste Ihrer abgelösten Gebührenmarke. Die beschädigte Tonne wird von uns abgeholt.