Erstattung von Gebührenmarken
Es gibt verschiedene Situationen, die die Erstattung einer Gebührenmarke erforderlich machen können. Bitte wählen Sie aus:
- Umzug innerhalb des Rems-Murr-Kreises während eines laufenden Kalenderjahres
- Eine andere Tonne wird benötigt während eines laufenden Kalenderjahres, z.B. durch erhöhten Bedarf oder Auflösung einer Tonnengemeinschaft.
- Diebstahl einer Tonne
- Beschädigung einer Tonne
- Wegzug aus dem Rems-Murr-Kreis während eines laufenden Kalenderjahres
- Eine Tonne wird nicht mehr benötigt während eines laufenden Kalenderjahres, z.B. durch gesunkenen Bedarf oder Bildung einer Tonnengemeinschaft



