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Erklärung zur Abfallbeseitigung


Nach der Gewerbeabfallverordnung und der Abfallwirtschaftssatzung müssen gewerbliche Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich über die öffentliche Müllabfuhr entsorgt werden. Jeder Gewerbebetrieb muss in angemessenem Umfang Abfallbehälter nutzen und diese/n zur öffentlichen Müllabfuhr bereitstellen. Es ist mindestens ein Gefäß vorzuhalten.

Mit der „Erklärung zur Abfallbeseitigung“ teilen Sie dem Landratsamt mit, wie Ihr Unternehmen Restmüll (zur Beseitigung) künftig entsorgen wird.