Erdaushub
Unter Erdaushub versteht man Erde aus Baumaßnahmen ohne Fremd- oder Schadstoffe.
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises mbH (AWG) ist nach § 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) für die Erdaushubentsorgung im Rems-Murr-Kreis zuständig. Mineralische Abfälle wie z. B. Bauschutt werden zur Verwertung angenommen, soweit diese zum Deponiebau notwendig sind.
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