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Erdaushub


Unter Erdaushub versteht man Erde aus Baumaßnahmen ohne Fremd- oder Schadstoffe.

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises mbH (AWG) ist nach § 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) für die Erdaushubentsorgung im Rems-Murr-Kreis zuständig. Mineralische Abfälle wie z. B. Bauschutt werden zur Verwertung angenommen, soweit diese zum Deponiebau notwendig sind.

Anlieferungen von Erdaushub können auf allen Hausmülldeponien (auf der Deponie Schorndorf maximale Menge 1 t) sowie auf der Erddeponie Backnang-Steinbach erfolgen. Für die Anlieferung größerer Mengen Erdaushub auf den Deponien benötigen Sie eine Auftragsbestätigung / Ablagerungsgenehmigung der AWG. Um diese zur erhalten, teilen Sie uns mindestens 2 Tage vor Anlieferung mit, wie viel Erdaushub Sie an welcher Deponie anliefern möchten. Die Deponiegebühren für Erdaushub sind in einer Entgeltliste festgelegt. Je nach Qualität und Menge sind Einzelvereinbarungen möglich.
Kontakt: 0 71 51 / 501 - 95 26 oder per Email an hans-juergen.schwarz@awg-rems-murr.de.

Wer Erdaushub anliefern möchte, muss sicherstellen, dass das Material unbelastet ist. Bitte füllen Sie die für Sie relevante Anlieferungserklärung aus und legen Sie sie vor der Anlieferung an der Deponiekasse vor. Die Erklärungen verbleiben bei der AWG. Bei belasteten Materialien ist außerdem eine Analyse entsprechend der Abfallablagerungsverordnung notwendig.

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWG sowie die Annahmebedingungen für Erdaushub.


Wo fällt unbelasteter Erdaushub an ?

  1. bei Erschließung von Neubaugebieten
  2. beim Aushub von Baugruben
  3. im Garten

Wo fällt belasteter Erdaushub an ?

  1. bei Ölunfällen wie z. B. umgekippter Heizöllaster, undichte erdüberdeckte Heizöltanks, ausgelaufenes Heizöl, Benzin, Diesel im Garten oder Hof
  2. bei der Sanierung von Tankstellen, Industriegeländen, Kasernen etc.

Wofür wird der Erdaushub auf den Hausmülldeponien verwendet ?

  1. für den Randdammbau
  2. zur Abdeckung verfüllter Deponiebereiche
  3. zum Ausgleichen von Setzungen
  4. zur Rekultivierung

Annahmekriterien für Lieferungen auf Hausmülldeponien:

  1. unbelastet
  2. stichfest
  3. verdichtungsfähig
  4. weitestgehend steinfrei
bei belastetem Material ist die Vorlage einer Analyse erforderlich

Annahmekriterien für Lieferungen auf Erddeponien:

  1. unbelastet
  2. nicht durchfeuchtet