Gesundheitsgefährdung durch freigesetzte Asbestfasern
Asbesterzeugnisse in festgebundener bzw. schwachgebundener Form enthalten Asbestfasern. Werden diese Asbesterzeugnisse jedoch abgebaut, gebrochen, zersägt oder liegen sie bereits in freier Form, z.B. bei einer verwitterten Dacheindeckung vor, kann eine erhebliche Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden.
Selbst kleinste, für das bloße Auge unsichtbare Fasern können noch Jahre nach dem Einatmen krebserregend sein. Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung, als auch mit der Intensität. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen es Jahrzehnte nach einer kurzzeitigen Stoßbelastung zu einer Krebserkrankung gekommen ist.
Deshalb ist die An- und Wiederverwendung von Asbest in Deutschland inzwischen verboten. Bei der Sanierung oder dem Rückbau von Gebäuden und technischer Anlagen ist mit dem Anfall asbesthaltiger Produkte noch längere Zeit zu rechnen, da Asbestprodukte über viele Jahre hindurch eingesetzt wurden.



