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Anschlusszwang und Überlassungspflicht

Restmüll – Abfälle zu Beseitigung

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, ein ausreichendes Restmüllgefäß vorzuhalten und die anfallenden Abfälle der öffentlichen Anfallentsorgung zu überlassen.

Biomüllsammlung

Jeder Haushalt ist verpflichtet, an der Biomüllsammlung teilzunehmen und seine Abfälle entsprechend zu trennen. Eine Befreiung von der Biomüllsammlung wegen Eigenkompostierung ist auf Antrag möglich.

Gewerbebetriebe können ebenfalls an der Biomüllsammlung teilnehmen, wenn sie ihren Restmüll über die öffentliche Müllabfuhr entsorgen und nur haushaltsübliche Bioabfälle bereitstellen.

Mülltonnengemeinschaften

Haushalte, deren Wohnungen sich auf demselben oder angrenzenden Grundstücken befinden, können gemeinsam Abfallgefäße nutzen (Tonnengemeinschaft).

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