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Qualität des Bioabfalls soll verbessert werden - AWG kündigt Kontrolle der Biotonnen an

Um die gute Qualität des in der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal erzeugten Kompostes weiterhin gewährleisten zu können, will die AWG in den nächsten Wochen und Monaten Störstoffen in der Biotonne zu Leibe rücken.
 
Immerhin ein Drittel unseres Mülls besteht aus organischen Abfällen. Zu hochwertigem Kompost verarbeitet können diese der Natur wieder als Nährstofflieferant und Bodenverbesserer zugeführt werden. Leider finden sich in den Biotonnen immer wieder sogenannte "Störstoffe", die die Weiterverarbeitung der Bioabfälle erschweren. Hauptsächlich Plastikmüll in Form von Tüten, Verpackungen, Blumentöpfen und ähnlichem erschwert den Mitarbeitern der Biovergärungsanlage ihre Arbeit und sorgt für erhebliche Zusatzkosten. Denn der in den Biotonnen enthaltene, nicht verwertbare Abfall muss schlichtweg als Restmüll entsorgt werden.
 
Um der zunehmenden Verschmutzung der Bioabfälle Herr zu werden, will die AWG in einer gezielten Aktion jetzt gegen Müllsünder vorgehen. Als erster Schritt werden die Müllwerker vor der Leerung der Biotonnen diese genauer in Augenschein nehmen. Werden dabei die genannten „Störstoffe“ vorgefunden, wird eine sogenannte "Gelbe Karte" als Verwarnung an der Biotonne befestigt. Es handelt sich hierbei um einen mehrsprachigen Anhänger, der den Tonnenbesitzer auf die falsche Befüllung der Biotonne hinweist. Eine Tonnenleerung findet aber trotzdem nochmals statt.
 
Nach dieser Vorbereitungsphase werden die Müllwerker im nächsten Schritt auffällige Biotonnen mit einer roten Karte kennzeichnen und solche Tonnen ungeleert stehen lassen. Damit es erst gar nicht zu einer Verwarnung kommt, bzw. die Tonne ungeleert stehen bleibt, hat die Abfallberatung der AWG folgende Tipps parat:
In der Biotonne entsorgt werden dürfen: Gemüse- und Obstabfälle (auch Schalen von Zitrusfrüchten), Kaffeefilter und Teebeutel, sonstige Speise- und Lebensmittelreste (auch Fleisch und Knochen), Garten- und Grünabfälle wie Blumen, Laub, Unkräuter, Baum- und Strauchschnitt. Kleintierstreu darf nur dann in der Biotonne entsorgt werden wenn es aus natürlichen Materialien wie Holzspäne, Mais oder Stroh besteht. Nicht in die Tonne gehören Flüssigkeiten oder Restmüll wie z.B. Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht und Staubsaugerbeutel. Auch Hydrokultur-Substrat, Asche, Tierkadaver und mineralisches Tierstreu sowie Folien und Verpackungen haben in der Biotonne nichts verloren.
 
Fragen zur Bioabfallentsorgung beantworten die AWG-Abfallberater unter Tel. 07151/501-9535 oder -9538.