Abfallgebühren
Das Müllgebührensystem im Rems-Murr-Kreis
Die Müllgebühren dienen der Finanzierung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung und sind in der Abfallwirtschaftssatzung festgeschrieben. Abfallwirtschaftssatzung und Abfallwirtschaftskonzept werden jährlich neu vom Kreistag nach Beratung durch den Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr sowie einer Behältergebühr (nach dem Volumen und der Anzahl der zur Abfuhr bereitgestellten Restmüllbehälter) zusammen.
- Was die Jahresgrundgebühr beinhaltet
- Die Höhe der aktuellen Jahresgrundgebühr für Haushalte
- Die Höhe der aktuellen Jahresgrundgebühr für Gewerbe
- Was die Behältergebühr beinhaltet
- Die Höhe der aktuellen Behältergebühr
Für Gewerbe und Haushalte besteht ein Anschlusszwang an die öffentliche Müllabfuhr (§3 Abfallwirtschaftssatzung).
Die Aufgaben und Pflichten von Bürgern und Landkreis im Zusammenhang mit der öffentlichen Müllabfuhr können detailliert der Abfallwirtschaftssatzung in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.
Die Jahresgebühr sowie die Containergebühr bei Benutzung von Restmüllcontainer wird über Gebührenbescheid erhoben. Die Behältergebühr für Restmülltonnen wird durch den Kauf von Gebührenmarken entrichtet. Diese Marken gibt es bei den vom Landkreis eingerichteten Verkaufsstellen. Die Mülltonnen werden nur mit gültiger Marke geleert.
Bei Fragen zur Abfallgebühr können Sie das Abfallwirtschaftsamt anrufen unter Tel. 0 71 51 / 501 - 27 80 oder eine Email schicken an abfallwirtschaft@rems-murr-kreis.de
Tel. 0 71 51 / 501 - 22 01
Tel. 0 71 51 / 501 - 22 96
Die AWG versucht durch effizientes Wirtschaften die Gebühren niedrig zu halten.
Grafik der letzten Jahre
Vergleich zum Bundesdeutschen Schnitt



